Nach der DSGVO ist vor der ePVO. Auf was Websites-Betreiber und Co. künftig achten müssen und wann die ePVO in Kraft tritt erfahren Sie hier:
Was ist die ePVO?
Die ePVO ist ein Verordnungsentwurf, der die veraltete, seit 2002 bestehende E-Privacy-Richtlinie ersetzt. Mit der ePVO soll die Vertraulichkeit der Nutzer-Kommunikation geschützt werden. Ziel ist es das Ausspähen ohne Nutzer-Kenntnis zu verhindern.
Die ePVO soll User davor schützen, dass ohne ihr Wissen Tracking-Tools zur heimlichen Beobachtung ihrer Aktivitäten eingesetzt werden. Als europäische Verordnung gilt sie in der gesamten Europäischen Union.
Was ist der Unterschied zur DSGVO?
Im Gegensatz zur DSGVO schützt sie neben natürlichen Personen auch juristische Personen (Unternehmen, Vereine) vor Ausspähen ohne Einwilligung. Zusätzlich präzisiert und ergänzt die ePVO die DSGVO bezüglich elektronischer (personenbezogener) Kommunikationsdaten.
Wann tritt die ePVO in Kraft?
Die ePVO sollte ursprünglich mit der DSGVO im Mai 2018 erscheinen – der Entwurf wurde bereits 2017 veröffentlicht. Da in der Gesetzgebung auch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung absegnen, ist sie noch in der Diskussion. Aufgrund der Komplexität der Gesetzgebung wird die E-Privacy-Verordnungwahrscheinlich erst 2020 in Kraft treten.
Was heißt das für Websites?
Dienste-Anbieter und Co. müssen den Nutzer im Vorfeld informieren, welche Daten sie beim Besuch einer Website/Nutzung eines Dienstes erheben. Außerdem müssen Betreiber die Zwecke der Wieder -, und Weiterverwendung kenntlich machen.
Zusätzlich sollen Anbieter ihre Tracking-Aktivitäten in der Datenschutzerklärung transparent darlegen.
Ähnlich wie bei der DSGVO wird es für Websites-Betreiber und Co. wichtig sein, die Entwicklung der ePVO permanent zu verfolgen, um spätere Abmahnungen zu vermeiden. Bei epvo.eu werden Sie diesbezüglich keine Neuigkeit verpassen.