Nach der DSGVO kommt die ePVO – Kurz erkärt
Nach der DSGVO ist vor der ePVO. Auf was Websites-Betreiber und Co. künftig achten müssen und wann die ePVO in Kraft tritt erfahren Sie hier.
Nach der DSGVO ist vor der ePVO. Auf was Websites-Betreiber und Co. künftig achten müssen und wann die ePVO in Kraft tritt erfahren Sie hier.
Vermutlich haben Sie schon von der DSGVO gehört? Diese Verordnung betrifft Sie genauso wie alle Website-Betreiber, und somit sollten Sie sich mit diesem Thema unbedingt auseinanderzusetzen, falls noch nicht geschehen. In diesem Artikel versuche ich Ihnen so gut wie möglich zu erklären, wie Sie Ihre WordPress Website auf ein angemessenes Datenschutz-Niveau bringen können.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der beliebte “Gefällt mir”-Button von den Websiten verschwinden muss, da er nicht DSGVO konform ist.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Übergangsfrist der DSGVO vorbei. Die Datenschutzgrundverordnung wirft dabei so einiges durcheinander und WordPress Nutzer bedienen sich gerne dem kostenlosen Plugin “WP GDPR Compliance” , welche in manchen Punkten zwar Abmahnungen abwehrt, jedoch, wie jetzt bekannt wurde, nicht jeden Angriff von Hackern.
Kurz gefragt – Kurz geantwortet – häufige Fragen, die sich Unternehmer stellen. Themengebiete: Zweck der Datenerhebung, Speicherung & Löschung von Datensätzen, deren Fristen und Datenübermittlung. Interessante und Wissenswerte Fakten.
Grundsätzlich hat sich der Stellenwert und auch die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) mit der Einführung der DSGVO wesentlich verändert. Vor der Veröffentlichung der DSGVO war der Datenschutzbeauftragte als unabhängiges betriebliches Kontrollorgan anzusehen. Heute ist er eher Compliance-Organ mit Verpflichtungen als Ansprechpartner für staatliche Aufsichtsbehörden.
Die Datenvorhaltung beschreibt grundlegend die Speicherung und Aufbewahrung von Datensätzen (vor allem personenbezogener Datensätze) in Unternehmen. Dabei gibt es maximale und minimale Zeitspannen, die es Unternehmen erlauben diese Daten zu speichern.
Unternehmen können geschäftliche Vereinbarungen in Form von Auftragsdatenverarbeitungsverträgen (AV-Vertrag) mit Ihren Geschäftpartnern, Subunternehmer und mit anderen Verantwortlichen abschließen. Konkret: Ein Unternehmen, der Auftragsverarbeiter verarbeitet für ein anderes Unternehmen (Verantwortlicher bzw. verantwortliche Stelle) Daten.
Grundsätzlich verneint die EU-DSGVO das Erheben und Verarbeiten von personenbezogenen Daten. Jedoch ist dies möglich, wenn von den Betroffenen zuvor eine Einwilligung eingeholt wurde. Wird eine Einwilligung nicht getroffen, bleibt den Unternehmen nach der neuen EU-Verordnung meist nichts anderes möglich, als die entsprechenden Praktiken gar nicht erst anzuwenden.
Was gilt es bei der Erstellung der Datenschutzerklärung zu beachten? Wer sind die Adressaten meiner Datenschutzerklärung und warum sollte man mit der Erstellung der Datenschutzerklärung im Rahmen des Datenschutzprogramms beginnen? Anworten auf diese und noch viele weitere Fragen haben wir für Sie in diesem Blogeintrag zusammengetragen.