Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Website-Betreiber für eine eingebundene “Gefällt mir”-Schaltfläche (auch bekannt als “Like-Button”) neben Facebook nach der DSGVO mitverantwortlich sind (EuGH, 29.07.2019 – C-40/17 “Fashion ID”, Pressemitteilung). Diese Entscheidung hat ein enormes Haftungspotential für uns alle und ihre Folgen können gravierend sein.
Seit dem 25.05.2018 ist die Übergangsfrist der DSGVO vorbei und diese ist einzuhalten. Jedoch kümmert dies aktuell die Wenigsten. Häufig sieht man noch die bekannten „Gefällt-mir“-Schaltflächen auf Websiten. Damit ist jetzt aber Schluss. Laut dem Urteil des EuGH dürfen diese in dieser Form nicht mehr eingesetzt werden.
Was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie einen „Gefällt mir“ – Button von Facebook auf Ihrer Website eingebaut haben, so muss dieser entfernt werden. Grund ist, dass beim Laden der Webseite Personen bezogene Daten wie IP-Adresse an Facebook übermittelt werden. Facebook prüft hier beispielsweise, ob Sie ein Konto bei Facebook haben.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie den „Gefällt mir“ – Button von Ihrer Website entfernen, dann melden Sie sich bei mir. Wir helfen gerne weiter.